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Muss ich Bauhelfer bei der BG BAU anmelden?

Kurzantwort

Ja. Private Bauhelfer wie Freunde, Nachbarn oder entferntere Verwandte müssen bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) angemeldet werden, in der Regel binnen einer Woche nach Baubeginn. Die Anmeldung ist gesetzlich vorgeschrieben; wer sie versäumt, riskiert ein Bußgeld, und die Beiträge werden nacherhoben. Der Unfallschutz der Helfer besteht dennoch.

Die gesetzliche Unfallversicherung über die BG BAU greift, sobald Helfer auf Ihrer Baustelle bauwirtschaftliche Arbeiten leisten – unabhängig davon, ob sie bezahlt werden. Beitragsgrundlage sind die geleisteten Helferstunden, deshalb sollten Sie diese fortlaufend dokumentieren. Der Beitrag pro Stunde ist überschaubar, verglichen mit den möglichen Folgen eines Baustellenunfalls.

Wichtig für Ausbauhaus-Familien: Sie selbst als Bauherr und Ihr Ehe- oder eingetragener Lebenspartner sind über die BG BAU in der Regel nicht pflichtversichert. Dafür gibt es die freiwillige Bauherren-Unfallversicherung der BG BAU oder private Unfallpolicen. Gerade beim Ausbauhaus, wo Sie die meisten Stunden selbst leisten, ist diese Lücke relevant.

Praxis-Hinweis: Melden Sie die Helfer vor dem ersten Einsatz an und schätzen Sie die Helferstunden vorab mit dem Zeit- und Helferplaner. Verbindliche Melderegeln, Fristen und aktuelle Beitragssätze nennt die BG BAU. Alle Angaben sind allgemeine Orientierung für 2026, keine Rechtsberatung.

Unverbindliche Orientierung – keine Preisauskunft, kein Angebot und keine Rechts- oder Bauberatung im Einzelfall.

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