Welche Arbeiten müssen von einem Fachbetrieb abgenommen werden?
Kurzantwort
Anschluss- und abnahmepflichtig sind vor allem die technischen Gewerke: Der elektrische Anschluss samt Verteiler und Abnahme ist einem eingetragenen Elektrofachbetrieb vorbehalten (NAV §13, VDE), der Trinkwasseranschluss samt Druckprüfung einem eingetragenen Installateurbetrieb (TRWI, DIN 1988). Auch Gas- und Heizungsanschlüsse gehören in Fachbetriebshand.
Bei diesen Gewerken dürfen Sie höchstens vorbereitende Arbeiten übernehmen, etwa Schlitze stemmen oder Rohre grob verlegen. Der druckführende oder stromführende Anschluss sowie Prüfung und Abnahme sind zwingend Fachbetrieben vorbehalten, weil Fehler Leben, Gesundheit, Versicherungsschutz und Gewährleistung gefährden.
Auch andere kritische Punkte sollten fachlich geprüft werden, selbst wenn Sie sie selbst ausführen dürfen: Die Luftdichtheit nach eigener Dämmung wird per Blower-Door-Test kontrolliert, die Fußbodenheizung vor dem Estrich abgenommen. So vermeiden Sie teure, später kaum korrigierbare Bauschäden.
Praxis-Hinweis: Lassen Sie sich Abnahmen und Prüfungen schriftlich bestätigen und dokumentieren Sie verdeckte Bauteile mit Fotos, bevor Sie sie verschließen. Alle Angaben sind allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Unverbindliche Orientierung – keine Preisauskunft, kein Angebot und keine Rechts- oder Bauberatung im Einzelfall.
