Wer haftet bei Fehlern in Eigenleistung?
Kurzantwort
Für Gewerke, die Sie in Eigenleistung ausführen, haften Sie als Bauherr selbst – der Hersteller übernimmt dafür keine Gewährleistung. Verursacht ein Eigenleistungsfehler Folgeschäden an Herstellerleistungen, kann der Hersteller die Nachbesserung verweigern oder in Rechnung stellen. Entscheidend sind deshalb klar dokumentierte Schnittstellen im Vertrag und Fachbetriebe für die technischen Gewerke.
Typische Streitfälle entstehen an den Übergängen zwischen Hersteller- und Eigenleistung: eine undichte Dampfbremse hinter herstellerseitigem Trockenbau, ein Wasserschaden nach eigenmächtigen Sanitärarbeiten oder Elektro-Anschlüsse ohne Fachbetrieb. Ohne saubere Schnittstellenliste lässt sich später kaum klären, wessen Arbeit den Schaden verursacht hat – und die Beweislast liegt schnell bei Ihnen.
Bei den technischen Gewerken sind Anschluss, Prüfung und Abnahme ohnehin Fachbetrieben vorbehalten. Eigenmächtige Arbeiten gefährden dort nicht nur Leib und Leben, sondern können auch den Versicherungsschutz und die Gewährleistung kosten. Schäden, die Dritte durch Ihre Baustelle erleiden, deckt die Bauherrenhaftpflicht – sofern die Eigenleistung im Tarif eingeschlossen ist.
Praxis-Hinweis: Dokumentieren Sie verdeckte Arbeiten mit Fotos, lassen Sie kritische Schritte abnehmen und prüfen Sie die Schnittstellen mit dem Bauleistungsbeschreibungs-Check, bevor Sie unterschreiben. Alle Angaben sind allgemeine Orientierung für 2026, keine Rechtsberatung.
Unverbindliche Orientierung – keine Preisauskunft, kein Angebot und keine Rechts- oder Bauberatung im Einzelfall.
