Wie versichere ich Bauhelfer richtig?
Kurzantwort
Bauhelfer versichern Sie in zwei Schritten: Erstens melden Sie alle privaten Helfer bei der BG BAU an – das ist gesetzlich vorgeschrieben und sichert Arbeitsunfälle ab. Zweitens ergänzen viele Baufamilien eine private Bauhelfer-Unfallversicherung, weil die gesetzliche Leistung kein Schmerzensgeld zahlt. Zusätzlich sollten Helfer ihre private Haftpflicht auf Gefälligkeitsschäden prüfen.
Der gesetzliche Schutz über die BG BAU deckt Heilbehandlung, Reha und Rente bei bleibenden Schäden nach einem Arbeitsunfall auf der Baustelle. Er lässt aber Lücken: kein Schmerzensgeld, begrenzte Invaliditätsleistungen. Eine private Bauhelfer-Unfallversicherung – je Helfer oder pauschal für die Baustelle – schließt diese Lücken für vergleichsweise geringe Beiträge.
Prüfen sollten Ihre Helfer außerdem ihre eigenen Policen: Manche private Unfallversicherungen schließen Bauhelfertätigkeiten aus oder verlangen eine Anzeige. Und die private Haftpflicht der Helfer deckt Gefälligkeitsschäden – also Schäden, die sie beim unentgeltlichen Helfen anrichten – nicht in jedem Tarif ab.
Praxis-Hinweis: Denken Sie auch an sich selbst: Bauherr und Ehe- oder Lebenspartner sind bei der BG BAU meist nicht pflichtversichert und brauchen eine freiwillige oder private Absicherung. Klären Sie alle Punkte vor dem ersten Helfereinsatz. Alle Angaben sind allgemeine Orientierung für 2026, keine Rechts- oder Versicherungsberatung.
Unverbindliche Orientierung – keine Preisauskunft, kein Angebot und keine Rechts- oder Bauberatung im Einzelfall.
